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Mai-2011


30.05.2011 Wahlrecht in Deutschland, seit 2008 verfassungswidrig.

Im Blog von FEFE, kann man dazu, eine treffende Zusammenfassung lesen. Er schreibt:

Unsere Politiker sind gerade dabei, das ganze Land in eine Krise zu stürzen, aus der es nicht wieder rauskommt. Jaja, wisst ihr alle, haha, schreib ich ja schon seit Jahren ... nein wirklich! Wörtlich!

Das Verfassungsgericht hatte nämlich vor einer Weile das Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt, aber nicht für nichtig erklärt, und der Politik bis Ende Juni 2011 Zeit gegeben, ein verfassungskonformes Wahlrecht zu regeln.

Wenn sie das nicht tun, dann wäre die nächste Wahl anfechtbar, und es gäbe keinen Bundestag, und damit auch niemanden, der ein neues Wahlgesetz erlassen könnte. Also könnte man dann auch keine Neuwahlen machen, um die Situation zu retten.

Naja, sollte man denken, ist ja kein Ding, dann machen die das halt. Wie schwer kann das sein. Offenbar richtig doll schwierig, denn seit 2008 sitzen die das Problem schon aus. Und es sieht im Moment nicht so aus, als gäbe es bis Ende Juni eine Einigung.

Und wisst ihr was? Ich fände das super. Wenn wir keine Regierung haben, dann können die nicht mehr kaputt machen. Belgien hat auch seit Jahren keine Regierung, und da hört man auch nichts von sich abspielenden Mad Max-Szenarien.

Den Text, bei FEFE lesen.

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29.05.2011 Deutschland schützt NS-Verbrecher.

Wenn es medial, zum Vorteil ist, werden regelrechte Schauprozesse veranstaltet oder angebliche Terroristen, werden sogar, mit Wissen der Bundesregierung, von ausländischen Geheimdiensten, aus Deutschland entführt. Wenn es aber, um politische Interessen geht, werden sogar ehemalige Nazi-Mörder, vor der Verurteilung, von der Bundesregierung beschützt. Bei der TAZ, kann man dazu lesen:

In Italien geht einer der letzten Prozesse gegen Soldaten der Wehrmacht zu Ende. Ihnen wird besonders schwerer Mord vorgeworfen. Belangt werden sie wohl nicht.

Ihren Lebensabend werden die alten Männer wohl in Deutschland in Ruhe und Frieden verbringen können, trotz der Forderung nach lebenslanger Haft. Wehrmachtssoldaten der Fallschirm-Panzerdivision "Hermann Göring" wird vorgeworfen, im Frühjahr 1944 bei Massakern in Norditalien rund 400 ZivilistInnen ermordet zu haben. Seit 2009 wird zumindest einigen von ihnen am Militärgericht im italienischen Verona der Prozess gemacht - in Abwesenheit der Angeklagten. Denn Deutschland weigert sich bis heute, sie an Italien auszuliefern.

Die Vorarbeiten zum aktuellen Prozess begannen erst spät, weil belastende Dokumente jahrzehntelang im "Schrank der Schande" unter Verschluss gehalten wurden. Darin hatte die militärische Anklagebehörde in Rom in den 1950er-Jahren wichtige Beweise über deutsche Kriegsverbrechen verborgen - offenbar in Absprache mit Regierungsstellen, um im Kalten Krieg den Nato-Partner Deutschland nicht zu belasten.

Erst im Zuge des Verfahrens gegen SS-Führer Erich Priebke wurden 1994 die Akten entdeckt und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Sie ermöglichten etwa die Prozesse gegen Friedrich Engel, den "Schlächter von Genua". Er starb 2006 in Freiheit.

Den Artikel, bei der TAZ lesen.

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28.05.2011 Wer Wasser spart, zahlt doppelt.

In welchen blödsinnigen Zeiten, wir gerade angekommen sind, beweist der Artikel, auf der Seite von  Der-Westen. Dort kann man, folgenden Irrsinn lesen:

Nach 20 Stadtwerken in Nordrhein-Westfalen will nun auch die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft (RWW) in Mülheim die Wasserpreisstruktur umstellen. Folge der schrumpfenden Bevölkerung ist ein immer weiter zurückgehender Wasserverbrauch. Konsumierte der Durchschnittsbürger im Jahr 2000 noch 136 Liter Wasser täglich, waren es 2010 nur noch 122 Liter. Entsprechend brach der Wasserabsatz bei RWW seit 2002 ein – von 42 auf 38 Millionen Kubikmeter im vergangenen Jahr. Das entspricht einem Rückgang von rund zehn Prozent. Weil die Fixkosten für die Wasserwerke aber gleichbleiben und die Einnahmen wegbrechen, müssen die Preise immer weiter erhöht werden. Wer Wasser spart, trägt demnach zur nächsten Preissteigerung bei.

Den Orginalartikel bei Der-Westen lesen.

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23.05.2011 Minister Friedrich will, Einsatz der Bundeswehr, im Inneren.

Unter dem Vorwand der Terroristenbekämpfung, unternimmt der Herr Innenminister, einen erneuten Vorstoß, die Bundeswehr im Innland einzusetzen. Die Angst, daß das Volk, sich gegen diese Regierung erhebt, muß ja riesig sein. Auf Spiegel-Online, kann man dazu, folgendes lesen:

Friedrich hatte erklärt, für bestimmte Bedrohungslagen reichten die Mittel der Polizei nicht aus. "In solchen Fällen sollten wir die Möglichkeit haben, die Streitkräfte einzusetzen", sagte der CSU-Politiker.
Das Grundgesetz lasse in Ausnahmefällen wie Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen den Einsatz der Bundeswehr im Inland zu, sagte Friedrich. "Ich bin dafür, den Katalog zu erweitern, damit die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Angriffe im Inland eingesetzt werden kann."

Den Artikel, im Original lesen.

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21.05.2011 Bisher 181.289 unerledigte Klagen gegen Hartz IV.

So traurig, sieht es in unserem, so gelobten Sozialstaat aus, den wir ja mit Waffengewalt, den Nationen, in der dritten Welt aufzwängen wollen. Auf der Internetseite, von Dnews, kann man dazu, folgendes lesen:

Ende 2010 lagen den Sozialgerichten insgesamt 181.289 unerledigte Klagen von Hartz-IV-Empfängern vor, wie die Bild-Zeitung am Samstag unter Berufung auf eine interne Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete.

Im Vergleich zu Ende 2009 sei die Zahl damit um 12,3 Prozent gestiegen. Damals waren noch rund 159.000 Klagen von Hartz IV-Empfängern offen.

Allein im vergangenen Jahr wurden dem Bericht zufolge bei den Sozialgerichten 158.346 neue Verfahren gegen Hartz-Bescheide eingeleitet. Am häufigsten wurde gegen die Festsetzung der Kosten der Unterkunft geklagt. Insgesamt 135.015 Klagen wurden im vergangenen Jahr erledigt - in mehr als jedem zweiten Fall zugunsten der Kläger.

Den Artikel, bei Dnews lesen.

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11.05.2011 NATO bombardiert Zivilisten in Libyen.

Die NATO und die westlichen Staaten, offenbaren immer deutlicher, worum es ihnen, bei den militärischen Aktionen gegen Libyen, eigentlich geht. Die Junge Welt, schreibt dazu:

Die Luftangriffe der NATO gegen Libyen gleichen immer mehr dem Krieg des westlichen Militärbündnisses gegen Jugoslawien 1999, als Fernsehstationen, diplomatische Vertretungen, Krankenhäuser und von Dorfbewohnern genutzte Brücken bombardiert wurden. Auch in der Nacht zum Dienstag flogen Kampfjets wieder Angriffe auf die libysche Hauptstadt Tripolis, dessen Einwohner Agenturberichten zufolge versuchten, sich mit Gewehrschüssen zur Wehr zu setzen. Ziel des Angriff war offenbar wieder eine Residenz von Staatschef Muammar Al-Ghaddafi. Getroffen wurden einem Bericht des lateinamerikanischen Nachrichtensenders TeleSur zufolge aber auch der Amtssitz der libyschen Mutter- und Kinderschutzbehörde sowie Mobilfunkanlagen der Stadt.

Den Artikel, im Original, bei der Jungen Welt, nachlesen.

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11.05.2011 Alt-Nazi erhält Entschädigung in Thüringen.

Es klingt wie ein Witz,  aber es ist die Rechtsprechung in der Bundesrepublik,  im Jahr 2011. Während auch weiterhin kommunistische Nazi-Opfer in Deutschland, von Opferentschädigungen ausgeschlossen sind,  wie die Junge Welt  berichtete, werden solche Peronen, wieder salonfähig gemacht. MDR-Info berichtet auf seiner Online-Seite dazu folgendes:

Das Antragsverfahren der Erben auf Entschädigung dauert bereits Jahre. Zunächst hatte das Amt Ausgleichzahlungen an die Töchter von Boineburgs abgelehnt. Es begründete die Entscheidung damit, dass ein Generalleutnant und Ritterkreuzträger im Dritten Reich eine herausgehobene Stellung hatte und somit keinen Anspruch auf Entschädigung habe. Die Verschwörung gegen Hitler spielte bei der Entscheidung keine Rolle.

Hans von Boineburg-Lengsfeld war im Zweiten Weltkrieg Kommandant von Groß-Paris. Während der Operation "Walküre", die die Verschwörer um Claus Schenk Graf von Stauffenberg gestartet hatten, setzte er am 20. Juli 1944 in Paris Angehörige von Gestapo und Schutzstaffel fest. Nach dem Krieg wurden die Landgüter der Boineburgs im heutigen Wartburgkreis von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet.

Den Artikel, bei MDR-Info lesen.

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10.05.2011 Deutsche Bahn ein Sicherheitsrisiko für Leib und Leben.

Auf der Online-Seite, der FAZ, kann man lesen, wie unfähig und dumm, die hochbezahlten Manager, bei der Bahn sind und wie deren Spezialisten, mit dem Leben, der Reisenden spielen. In dem Artikel, heist es:

Seit mehr als fünf Monaten ist Deutschlands höchste Eisenbahnbrücke gesperrt - Ende nicht absehbar. Mehrfach musste die Bahn die angekündigte Wiedereröffnung der Müngstener Brücke im Bergischen Land verschieben. Der jüngste Grund ist besonders ungewöhnlich: Die Bahn hat die Passagiere vergessen. Im Antrag an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wurde das Leergewicht eines Zuges zugrunde gelegt. „Jetzt arbeiten wir mit Hochdruck an den statischen Berechnungen mit dem neuen Gewicht“, sagte ein Bahnsprecher am Mittwoch in Düsseldorf. Wann wieder Personenzüge über die Brücke rollen dürfen, ist offen.

Die denkmalgeschützte Bogenbrücke verbindet in Nordrhein-Westfalen Solingen mit Remscheid. Vor 112 Jahren wurde sie über das Flusstal der Wupper gebaut. Die Stahlkonstruktion ist 107 Meter hoch und 465 Meter lang.

Vor einem Jahr hatte das Eisenbahnbundesamt die Bahn aufgefordert, die Standsicherheit der Brücke nachzuweisen. Bis dahin sollten Züge das Bauwerk nur noch in Schrittgeschwindigkeit passieren. Im November sperrte die Bahn die Müngstener Brücke dann überraschend - wegen Sanierungsarbeiten. Seitdem müssen die Passagiere - täglich mehrere Tausend - das Tal mit Bussen durchqueren. Eigentlich sollte die Sperrung noch 2010 wieder aufgehoben werden, doch der Frost machte der Bahn einen Strich durch die Rechnung und verzögerte die Arbeiten.

Vor einigen Wochen reichte die Bahn dann einen Genehmigungsantrag beim EBA ein. „Darin war für die Züge teilweise ein Gesamtgewicht von 69,9 Tonnen angegeben“, sagte der Bahnsprecher. „Kurioserweise stellte sich dann aber heraus, dass es sich dabei um das Leergewicht der Züge handelte. Mit Passagieren muss man von 81 Tonnen ausgehen.“ Die erteilte Genehmigung des EBA erlaubte ein Zug-Gesamtgewicht von 72 Tonnen, bei einer Achslast von 10 Tonnen. „Züge, die diese Vorgaben einhalten, dürfen die Brücke befahren“, sagte ein EBA-Sprecher am Mittwoch. Doch Anfang der Woche scheiterten sogar Probefahrten mit leeren Zügen: Das Achsgewicht war zu groß. „Die Bahn muss jetzt neue statische Berechnungen durchführen und bei uns einreichen“, sagte der EBA-Sprecher.

Dies soll nach Angaben des Bahnsprechers „schnellstmöglich“ geschehen - allerdings mit der notwendigen Sorgfalt, „damit das dieses Mal 150-prozentig klappt“.

Den Artikel, bei der FAZ, im Original lesen.

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06.05.2011 Lacher des Tages: Passwortspeicherdienst gehackt.

Auf Heise-Online, kann man nur schmunzeln, wenn man das liest. FEFE hat in seinem Blog, eine treffende Aussage gemacht. Er schreibt:

Ich wollte ja nicht glauben, dass es so etwas wie einen Passwortspeicherdienst tatsächlich gibt. Niemand könnte so dämlich sein, seine Passwörter einem Dienst anzuvertrauen, oder? Stellt sich raus: doch, sind Leute. Alles was der Dienst tun musste: ein totes Krypto-Hühnchen über seinem Businessplan wedeln. Kapiert von der Zielgruppe bestimmt niemand, aber stellt offensichtlich ausreichend Vertrauen her, um seine Passwörter einem Dienst im Internet anzuvertrauen. Unglaublich.

Den Artikel, bei HEISE lesen.

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06.05.2011 Wieder Störfall in spanischem AKW.

Wie die TAZ auf ihrer Online-Seite berichtet, ist es, in einem Pannen-AKW in Spanien, zu einem wiederholten Störfall gekommen. Die TAZ schreibt:

MADRID  taz | Im nordostspanischen Atomkraftwerk Ascó I sind am Donnerstag 25.000 Liter radioaktives Wasser aus dem Kühlkreislauf ausgetreten. Das wurde erst am Wochenende bekannt. Im Reaktorgebäude stand die Flüssigkeit knöcheltief, 14 Arbeiter mussten dekontaminiert werden.

Noch ist unklar, was tatsächlich vorgefallen ist. Ein Ventil habe sich "auf ungewünschte Weise geöffnet", ist alles, was zum Zwischenfall bekannt gegeben wurde.

Ascó sorgt nicht zum ersten Mal für Schlagzeilen. Im November 2007 gelangten über das Ventilationssystem radioaktive Partikel in die Umwelt. Betroffen waren auch nahegelegene Häuser und der Fluss Ebro. Die Betreiber verheimlichten diesen Zwischenfall monatelang.

Den Beitrag, im Original, bei der TAZ lesen.

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06.05.2011 Und wieder! Polizei verprügelt LKA-Beamten, bei Demo.

Es gibt noch eine Anzeige Polizei gegen Polizei, von einem LKA-Beamten gegen einen "bisher nicht bekannten Angehörigen einer Einsatzeinheit". Das selbe Problem also, das andere Demonstranten auch mit der Polizei haben. Es geht wieder um Körperverletzung im Amt. Die Pressemeldung, der Berliner Polizei lautet:

Ein Polizeibeamter des Landeskriminalamtes Berlin hat heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen einen bisher nicht bekannten Angehörigen einer Einsatzeinheit erstattet. Den Aussagen des Beamten zufolge befand er sich am Abend des 1. Mai zwischen 20 Uhr 30 und 20 Uhr 45 auf der Kreuzung der Karl-Marx- Ecke Hermannstraße, Hermannplatz und Hasenheide, als er im Nahbereich einer dort beendeten, unfriedlichen Demonstration von dem Faustschlag eines Polizeibeamten getroffen wurde.
Kurz zuvor war aus der unfriedlichen Menge ein Rauchkörper in Richtung der dort stehenden Polizisten geworfen worden. Der Beamte erlitt Prellungen im Gesichtsbereich, die ambulant behandelt werden mussten. Ein Fachkommissariat des Landeskriminalamtes für Polizeidelikte hat die Ermittlungen übernommen.

Die Pressemeldung, im Original lesen.

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05.05.2011 Dioxin verseuchte Fische, in Niedersachsen.

Wie der Kopp-Verlag, auf seiner Online-Seite berichtet, nehmen die Umweltskandale, in Deutschland, kein Ende. Dor wird, folgendes berichtet.

Flussfische aus Niedersachsen sind dioxinverseucht. Das meldet das Niedersächsische Landesministerium in Hannover. Es wird daher eindringlich vor dem Verzehr von Aalen und Brassen gewarnt. Diese Arten sind besonders betroffen. Außer dem krebserregenden Dioxin fanden sich in einigen Aalen auch das giftige PCB sowie hohe Werte von Chlor-Pestiziden. Eine Dioxin-Vergiftung ist nicht heilbar – der Stoff lagert sich fest im menschlichen Gewebe ein.

Den Artikel, bei Kopp-Online lesen.

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04.05.2011 Polizisten in Deutschland, verprügeln Polizisten auf Demo.

Was es, nicht alles gibt. Würde es, eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte geben, wäre die Aufklärung, sicher kein Problem und man könnte natürlich auch mutmaßen, was haben die Zivilen gemacht, daß sie, Ärgernis hervorgerufen haben. Was wäre gewesen, wenn die Zivilen, nicht Polizisten, sonder tatsächlich Zivilisten gewesen wären?
In der Pressemitteilung, der Berliner Polizei, heist es dazu:

Zwei Angehörige einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei haben heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Angehörige einer anderen Einsatzhundertschaft erstattet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurden sie am Abend des 1. Mai gegen 22 Uhr 45 in bürgerlicher Kleidung im Bereich des Kottbusser Tores eingesetzt, als sie plötzlich von Pfefferspray getroffen und durch Faustschläge im Gesicht verletzt wurden.
Die beiden Polizisten traten anschließend aufgrund von Augenreizungen und Prellungen vom Dienst ab.
In diesem Zusammenhang sollen weitere sechs Polizeibeamte durch Reizgaseinwirkungen verletzt worden sein. Das Strafermittlungsverfahren wird durch die zuständige Fachdienststelle des Landeskriminalamtes mit Priorität bearbeitet.

Die Mitteilung, im Original lesen.

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04.05.2011 Bundesverfassungsgericht kippt Sicherungsverwahrung endgültig.

Man mag geteilter Meinung, über dieses Urteil sein, aber es zählt der Grundsatz, gleiches Recht, für alle. Und dieses Recht, darf nicht, mißbraucht werden, auch nicht, von der Bundesregierung. Auf Heise-Telepolis, heist es dazu:

Presse und Politik geben sich nach der heutigen Verkündung des Bundesverfassungsgerichts überrascht – doch für viele Juristen, die sich intensiv mit den vorangegangenen Urteilen des Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMGR) zur Sicherungsverwahrung befasst hatten, war durchaus absehbar, dass dem Bundesverfassungsgericht die bisherigen Änderungen an der Rechtslage nicht weit genug gehen könnten.

Die heutige Entscheidung bedeutet kein deutsches "Mariel", bei dem auf einen Schlag dutzende von gemeingefährlichen Triebtätern auf die Bevölkerung losgelassen werden, verpflichtet die Behörden aber dazu, bis Ende des Jahres zu prüfen, ob von den sicherungsverwahrten Altfällen eine "hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" ausgeht und sie zusätzlich an einer "zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung" leiden. Ist nur eine der beiden Voraussetzungen gegeben, haben sie Aussicht auf Entlassung.

Für eine mit höherrangigem Recht vereinbare Sicherungsverwahrung muss die Bundesregierung bis spätestens Mai 2013 nicht nur zahlreiche Paragrafen neu fassen, sondern auch spezielle "Hafthäuser" für Sicherungsverwahrte bauen oder einrichten lassen, die sich deutlich von Gefängnissen unterscheiden und sowohl soziale Kontakte mit der Außenwelt erlauben als auch "den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst" sein müssen. Dieses "Abstandsgebot" war bereits ein Kernpunkt der EMGR-Entscheidungen und darf – so die Karlsruher Richter heute – nicht den Bundesländern zur Ausgestaltung überlassen werden.

Weiterhin muss einer mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbarenden Sicherungsverwahrung ein "freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept zugrunde liegen, das unter anderem eine therapeutische Betreuung beinhaltet. Diese Betreuung muss so umfassend sein, dass sie den Verwahrten "eine realistische Entlassungsperspektive" erlaubt.

Doch auch über das Abstandsgebot hinaus gibt es Änderungsbedarf: So strich die neue Fassung des § 66 StGB zwar aus nicht ganz ersichtlichen Gründen die Brandstiftung aus dem Deliktskatalog, beließ aber zahlreiche gewaltfreie Straftaten darin, was dazu führte, dass das Landgericht Essen das Instrument im Januar gegen einen 62-jährigen nicht gewalttätigen Marihuanahändler verhängen konnte, während sich Intensivgewalttäter teilweise Körperverletzungssammlungen im hohen zweistelligen Bereich zulegten, ohne dass entsprechend eingeschritten worden wäre.

Das Original, bei HEISE lesen.

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03.05.2011 Störfall, in weiterem japanischen AKW.

Nach den bereits extremen Störfällen, in dem japanischen AKW in Fukushima, gibt es jetzt, in einem weiteren AKW massive Probleme. Heise-Telepolis berichtet wie folgt:

Ein erneuter Störfall in einem Atomkraftwerk beschäftigt Japan. Aus dem Reaktor Tsuruga II in der Präfektur Fukui tritt nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Kyodo Radioaktivität aus. In der Provinz, knapp 400 Kilometer vom havarierten Atomkraftwerk Fukushima entfernt, findet sich mit vier Atomkraftwerken und 13 Reaktoren weltweit die größte Atomkraftwerksdichte.

Die Westküste war von dem Erdbeben und Tsunami aber nur schwach betroffen. Nach Angaben von Kyodo wurden aber nun auch in Tsuruaga II erhöhte radioaktive Werte von Iod-133 sowie von Xenon gemessen. Der Betreiber, die Japan Atomic Power Company (Japco), fährt deshalb den Reaktor herunter, um die Kühlsysteme weiter zu untersuchen. Anders als Tsuruga I und die Meiler in Fukushima, handelt es sich in diesem Fall um einen Druckwasserreaktor.

Was genau in dem Atomkraftwerk vor sich geht, ist völlig unklar. Bisher werden lediglich Vermutungen angestellt, dass eine fehlerhafte Umhüllung eines oder mehrerer Brennelemente der Grund für den Störfall sein könnte. Bekannt ist aber, dass der Betreiber Japco im Verheimlichen von Störfällen schon geübt ist, denn mindestens in einem Fall ist Radioaktivität aus dem Atomkraftwerk entwichen, was Japco versuchte, unter den Teppich zu kehren. Probleme mit Atomkraftwerken in Fukui waren auch schon vor dem 11. März bekannt. Und betrachtet man die Informationspolitik der Regierung beim Super-Gau in Fukushima, dann ist ohnehin zu erwarten, dass sie erneut alles tun wird, um die Probleme in Tsuruga klein zu reden oder zu verheimlichen. Angesichts der extremen Abhängigkeit von Atomstrom, wird die Stromversorgung im Land aber mit der Abschaltung eines weiteren Meilers noch prekärer, womit sich die Wirtschaftskrise in Japan weiter verschärfen dürfte.

Den Artikel, bei HEISE lesen.

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03.05.2011 Weil Zusammenarbeit mit BND verweigert, wurde Job gekündigt.

Man sollte nicht glauben, was in unserer sogenannten Demokratie, alles möglich ist. Bei Heise Telepolis und den Nürnberger Nachrichten, ist ein schönes Beispiel, wie es, um unsere Demokrtie bestellt ist und wie die staatliche Zensur durchgesetzt wird. Bei Heise, heist es dazu:

Ein Pilot wurde angeblich deshalb entlassen, weil er sich weigerte, mit dem BND zusammenzuarbeiten.
Wenn einer im zivilen Bereich beschäftigten Person berufliche Nachteile entstehen, weil sie sich weigert, mit einem Geheimdienst zusammenzuarbeiten, dann weist dies auf rechtsstaatliche Mängel hin, die man früher für außenpolitische Anklagen einsetzte. Doch den Nürnberger Nachrichten zufolge geschieht so etwas auch in der Bundesrepublik Deutschland.

Im seiner Heimat war Muradi Brigadegeneral der dortigen Luftwaffe. Das weckte offenbar das Interesse des Bundesnachrichtendienstes (BND), der ihn nach eigenen Angaben als vermeintlicher Familienservice des Sozialamtes ausforschte und für eine Zusammenarbeit mit anderen irakischen Oppositionellen zu gewinnen versuchte. Doch Muradi wollte angeblich nichts mit Geheimdiensten zu tun haben und lehnte deshalb ab.

Vor gut zwei Jahren sollen die beiden angeblich unter Androhung des Arbeitsplatzverlusts die Unterzeichnung eines ominösen Dokuments gefordert haben, über das wenig mehr bekannt ist, als dass Muradi es angeblich nicht verstand. Trotzdem seiner Weigerung wurde er erst einmal nicht entlassen, sondern im April 2010 sogar noch befördert, bevor ihm sein Chef im Monat darauf nach eigener Schilderung mitteilte, er werde nun aufgrund seiner Weigerung, mit dem Geheimdienst zu sprechen, als Sicherheitsrisiko angesehen.

Nachdem sich Muradi auch durch diese Drohungen nicht umstimmen ließ, wurde ihm zum 30. September 2010 tatsächlich gekündigt, wogegen er vor dem Arbeitsgericht klagte und damit nun scheiterte. Das Seltsame daran ist, dass der vorsitzende Richter Wolfgang Bärs die Berichterstattung über den Prozess nach § 174 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) beschränkte, weil er die Staatssicherheit gefährdet sah.

Auch in einem anderen Fall hatte der BND einem Exil-Iraker bei der Einbürgerung und bei der Arbeitsbeschaffung geholfen. Zuvor erfand der geflohene Regimegegner Rafid al-J., der den Decknamen "Curveball" trug, Geschichten über mobile Biowaffenlabors, die den USA und Großbritannien nach ihrer Übermittlung durch den deutschen Geheimdienst 2003 als Kriegsgrund dienten. Bis 2008 zahlte der BND "Curveball" über die Tarnfirma Thiele und Friedrichs 3.000 Euro im Monat. Dem ARD-Magazin Panorama zufolge war die Gegenleistung, dass der eingebürgerte Iraker gegenüber Medien Stillschweigen über die Täuschung bewahrte.

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01.05.2011 Kriegslügen deutscher Medien und deutscher Politiker, über Gaddafi.

Auf Heise-Telepolis, ist ein Artikel veröffentlicht, der in krassem Widerspruch, zu den Berichterstattungen unserer deutschen Regierung und den tatsächlichen Verhältnissen steht. Darin heist es:

Deutsche Regierung will von den Angriffen der libyschen Luftwaffe gegen Zivilisten aus der Luft nichts gehört haben

Der Bundesregierung liegen "keine detaillierten Informationen über Angriffe der libyschen Luftwaffe auf Zivilisten vor". Es gibt auch keine Belege, dass die libysche Luftwaffe sich nicht an die Zusagen eines Waffenstillstands gehalten hat oder überhaupt flächendeckend und systematisch zur Bombardierung von Zivilisten eingesetzt wurde.

Damit bestätigt die Bundesregierung in ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) die Zweifel großer Teile der Friedensbewegung, die in der medialen Inszenierung des libyschen Staatschefs als "Psychopathen" (Bundespräsident Christian Wulff, 2011) und "tollwütigen Hund des Nahen Ostens" (Ronald Reagan, 1986) nur eine Rechtfertigungsstrategie zum anschließenden militärischen Eingreifen in Libyen sieht.

Den ganzen Artikel, bei Heise-Telepolis lesen.

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